AGB









AGB Fotoboxhessen.de




§1 Geltungsbereich



1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Produkte, Lieferungen und Leistungen von Marius Hürtgen und Holger Haberle GbR (nachfolgend „Fotoboxhessen“genannt).



2. Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Mieter sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Fotoboxhessen erkennt diese unmissverständlich und schriftlich an. Sowohl Änderungen als auch Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, vorausgesetzt dies wird ausdrücklich und schriftlich von Fotoboxhessen bestätigt.





§2 Leistungen



1. Fotoboxhessen bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Mieters gegen Entgeld an und fungiert nicht als Veranstalter:

a. Vermietung von Photobooth’s/Fotoboxen in unterschiedlichsten Designs und Ausführungen für Veranstaltungen jeglicher Art.

b. Vermietung von Fotoboxzubehör, Accessoires, Dekorations- und Lichtelementen. 

c. Optionale Betreuung der Fotobox durch Personal.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Leistung sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Angebot/Vertrag bestimmt. Mitarbeiter von Fotoboxhessen sind zu gesonderten Zusagen, die die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt. Fotoboxhessen ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet Fotoboxhessen nicht. 



2. Fotoboxhessen bietet selbstgebaute Fotoboxen und entsprechendes Zubehör zum Kauf an. Entsprechende Vereinbarungen und AGBs werden gesondert geregelt.





§3 Angebot 



Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen durch Fotoboxhessen über die Webseite oder in Werbeanzeigen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als unverbindliche Aufforderung an den Kunden/ Mieter, eine entsprechende Anfrage abzugeben. Die Anfrage kann per E-Mail, Post, Telefon oder persönlich erfolgen. Anhand der durch den Kunden/ Mieter übermittelten Daten zum Zwecke einer verbindlichen Anfrage bzgl. des Mietvertrages wird für den Kunden/Mieter ein persönliches Angebot erstellt. Das Angebot ist für 14 Tage bindend. 








§4 Zustandekommen des Vertrags



Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Fotoboxhessen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von Fotoboxhessen sind bindent. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages durch den Kunden/Mieter zustande.



Gegenstand des Vertrages sind die im in der Auftragsbestätigung/ Angebot aufgeführten Geräte und Utensilien. Fotoboxhessen behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Fotoboxhessen.





§5 Preise und Zahlungsbedingungen



1. Alle Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete des Geräts sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket und die Anlieferung und Abholung im Umkreis von 50km. Ab dem 51 km fällt für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes eine Kilometerpauschale in Höhe von 1,50 Euro je angefangenen Kilometer an. Mit der Kilometerpauschale sind keine zusätzlichen vor Ort „Einsätze“ abgegolten. Sollte neben dem Auf- und Abbau, durch Verschulden des Mieters, noch ein weiterer Serviceeinsatz vor Ort nötig sein, werden die Fahrtkosten mit 1,50 Euro pro Kilometer gesondert berechnet.





2. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Mieter verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat. Jede angefangenen 15min werden mit 20 Euro berechnet. 



3. Fotoboxhessen behält sich vor eine Kaution und/ oder Vorkasse, i.d. Regel bei einem Auftragsvolumen von mehr als 399€, zu verlangen. Die Kaution wird a. dem Mieter zurückerstattet, wenn er den Mietgegenstand ohne Beschädigung an Fotoboxhessen zurückgibt, b. mit dem eventuell ausstehendem Mietpreis verrechnet. Der Zustand der Mietsache wird von Fotoboxhessen bei der Rückgabe geprüft und eventuelle Mängel werden dem Mieter sofort mitgeteilt. Falls der Gegenstand beschädigt sein sollte, verbleibt die hinterlegte Kaution bei Fotoboxhessen. Eventuelle weitere Kosten, insbesondere für Reparaturen können dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.



4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht. Im Falle von Zahlungsverzug kann Fotoboxhessen Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Fotoboxhessen unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Fotoboxhessen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Fotoboxhessen anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.






5. Der Mietpreis verringert sich nicht bei a. vorzeitiger Beendigung der Nutzung oder b. vorzeitiger Rückgabe der Fotobox.






6. Zahlung:

a. Bar bei Abholung am Ende der Veranstaltung gegen Rechnung.

b. Vorkasse: Bei Vorkasse bekommen sie die Rechnung mit dem Angebot.

Wird die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bar oder per Überweisung bezahlt, ist Fotoboxhessen zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

c. Überweisung nach Rechnungstellung





§6 Mitwirkungspflichten des Kunden



1. Der Mietgegenstand wird an die vereinbarte Lieferadresse gebracht und abgeholt. Die Lieferadresse entscheidet der Mieter in seiner verbindlichen Buchung. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Lieferung seitens Fotoboxhessens aus unvorhergesehenen, von Fotoboxhessen nicht verschuldeten Ereignissen, gleichgültig ob bei Fotoboxhessen oder Dritten, wie z.B. Unfall, Betriebsstörungen etc. gestört, so hat Fotoboxhessen, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, die Möglichkeit vom Mietvertrag zurückzutreten.



2. Der Mieter wird Fotoboxhessen und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung der Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Fotoboxhessen. 



3. Der Mieter duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.



4. Der Zugang zum Aufstellungsort muss barrierefrei sein. Sollte dieser nicht gegeben sein, bedarf das der vorherigen Abstimmung mit Fotoboxhessen. Als Barriere sind zum Beispiel Treppenstufen definiert. Die Möglichkeit zur Anlieferung der Box mit einem Entladeplatz in einer Entfernung von maximal 20 Meter zum Aufstellungsort ist zu gewährleisten. 



5. Der Mietgegenstand darf aufgrund seiner technischen Beschaffenheit ausschließlich

in wettergeschützten Räumen verwendet werden. Einsatztemperatur ist zwischen 10° – 30 ° Celsius. Der Mietgegenstand ist vor Feuer und Erschütterungen zu schützen. 

Für den Aufbau muss ein fester, ebener, freiergeräumter und trockener Bereich von 3x3m vorhanden sein, der keine Behinderung für die Nutzer darstellt, nicht in einem Durchgangsweg platziert ist und keine Notausgänge versperrt.

Mit einer Aufbauzeit von 1,5h vor Inbetriebnahme muss gerechnet werden. Fotoboxhessen stellt die Mietgegenstände zur Nutzung lediglich in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 02:00 Uhr am Folgetag für die entsprechende Veranstaltung zur Verfügung. Optionale Verlängerungen der Mietzeit sind möglich.



Eine funktionierende, separat abgesicherte 230V Stromquelle mit Schukostecker in mindestens 5m Entfernung, die ausschließlich für die Fotobox genutzt wird, ist bereitszuhalten. 

Für den Fall, dass kein Hintergrund System gebucht wurde, muss eine nicht reflektierende Wand mit mindestens 1,8 m Breite und 2,0 m Höhe zur Verfügung stehen.



6. Der Mieter ist ohne Erlaubnis von Fotoboxhessen nicht berechtigt, den Gebrauch an dem

Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diesen zu vermieten oder zu verleihen.






7. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die Fotoboxhessen angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Mieter zu tragen und Fotoboxhessen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 



8. Nach Aufstellen der Fotobox ist diese unmittelbar vom Mieter im Beisein des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zu prüfen und Schäden jeder Art unverzüglich gegenüber Fotoboxhessen anzuzeigen. Bitte bedenken Sie, dass spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden können und eine Rückzahlung des Mietpreises nicht gefordert werden kann. Bei Beschädigungen oder Verlust innerhalb der Mietzeit übernimmt der Mieter das volle Risiko. 



9. Der Mieter stellt seinen Gästen im Rahmen seiner Veranstaltung die Fotobox zur Verfügung. Dies geschieht in der Regel unentgeltlich.



10. Mit der Fotobox können sich die Gäste fotografieren lassen und gegebenenfalls erhalten die Gäste die Möglichkeit die fotografierten Bilder unmittelbar auszudrucken.



11. Während der Mietdauer ist die Anlage pfleglich und sorgsam zu behandeln. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrquellen abzusichern.



12. Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set kommt.



13. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Mieter ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.



14. Das Anbringen von Fremdmaterialien am Eigentum von Fotoboxhessen (insbesondere durch Bekleben) ist nicht gestattet.



15. Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen.



16. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. 





17. Fotoboxhessen ist Werbung in jeglicher Art zu gestatten.





§7 Eigentumsvorbehalt



1. Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von Fotoboxhessen.



2. Ein USB-Stick mit den darauf gespeicherten Fotos, die während der Veranstaltung aufgenommen wurden, gehen in das Eigentum des Mieters über. Werden keine Fotos auf dem USB-Stick abgespeichert, geht der USB-Stick trotzdem in das Eigentum des Mieters über. Es bestehen keine Haftungsansprüche des Mieters gegenüber Fotoboxhessen für nicht abgespeicherte Fotos auf dem USB-Stick. Zur Erbringung der Leistung ist es nötig, dass die gemachten Fotos zusätzlich zum USB-Stick temporär im Speicher der Fotobox gespeichert werden. Ein reguläres Auslesen des internen Speichers erfolgt nicht. Die Fotos werden nach Rückkehr der Fotobox aus dem internen Speicher gelöscht und für maximal 4 Wochen archiviert, um dem Mieter im Falle einer Fehlfunktion (z.B. bei fehlenden Bildern auf dem USB-Stick) diese zukommen lassen zu können. Der Mieter erklärt sich bei der Buchung mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung sowie der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung von Fotoboxhessen.



3. Alle Urheber- und Verwertungsrechte der entstandenen Fotos bleiben beim Mieter.



4. Übrig gebliebenes Material (z.B. Farbbänder, Fotopapier etc.) verbleibt im Eigentum von Fotoboxhessen. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox in das Eigentum des Mieters über.





§8 Urheberrecht / Nutzungsrecht



1. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Lichtbildes (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens Fotoboxhessen bestehen nicht.






2. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Fotoboxhessen haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.






3. Das Bildmaterial wird dem Mieter per USB-Stick oder in vergleichbarer Weise wie z.B. per Email 

zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 4 Wochen wird das Bildmaterial bei Fotoboxhessen gelöscht. 





4. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder bei oder mit der Erstellung der Lichtbilder noch bei deren Versand bei Nutzung der E-Mail-Funktion Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzt werden. Auch eine Prüfung, korrekt angegebener E-Mail-Adressen, ist auf Seiten des Vermieters nicht möglich.

Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet Fotoboxhessen nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte, betreffend das Bildmaterial seitens Fotoboxhessens bestehen nicht. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. 





§9 Widerrufsrecht für Mieter



Der Mieter hat das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde, an

Fotoboxhessen

Marius Hürtgen & Holger Haberle GbR

Unterdorfstr. 5

61197 Leidhecken Florstadt.

E-Mail: info@fotoboxhessen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufsrecht

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Fotoboxhessen ihm alle Zahlungen, die von ihm erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei Fotoboxhessen eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Mietgegenstand zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter übergeben wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung







§10 Stornierung/Kündigung durch Mieter



1. Eine etwaige Kündigung/Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.





2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, behält sich Fotoboxhessen das Recht vor, Stornogebühren zu erheben, die sich wie folgt staffeln:

0 Tage- 1 Woche vor Anlieferung des Mietgegenstandes/ Tag der Veranstaltung: 90% des  vereinbarten Mietpreises

1- 3 Wochen vor Anlieferung des Mietgegenstandes/ Tag der Veranstaltung: 80% des  vereinbarten Mietpreises

3- 6 Wochen vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 70%   des vereinbarten Mietpreises 

6- 8 Wochen vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 50%  des vereinbarten Mietpreises 

über 8 Wochen vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 25%  des vereinbarten Mietpreises 



3. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit Fotoboxhessen deren Erbringung nachweisen kann. 



4. Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich geringer ist als die vorgenannte Pauschale.





§11 Nichtantreffen/ Falsche Lieferadresse



Sollte der Mieter am Veranstaltungsort nicht angetroffen werden oder die Fotobox trotz erfolgter Anfahrt nicht zum Einsatz kommen können, wird ein Ausfall-Honorar fällig. Die Kosten belaufen sich auf den vollen Mietpreis zuzüglich weiterer entstandener Unkosten.





§12 unvollständige Leistungserbringung



Im Falle einer fehlenden oder unvollständigen Leistungserbringung durch Fotoboxhessen (technische Fehlfunktion, oder ähnliches) ist die Haftungsverpflichtung maximal auf den gezahlten Mietpreis beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters gegenüber Fotoboxhessen sind ausgeschlossen. Fotoboxhessen haftet nicht für Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Bedienung der Fotobox entstehen können.

Im Falle von Fehlfunktionen sind diese sofort per E-Mail/Telefon, spätestens bei Abholung mitzuteilen. Werden Fehlfunktionen erst nach dem Leistungsdatum mitgeteilt, so besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung seitens des Kunden. 

Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich Fotoboxhessen um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von Fotoboxhessen nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. 

Sollten Teilfunktionen (z.B. Speichern auf USB-Stick, Drucken, …) nicht aber das Gerät ansonsten funktionieren, besteht z.B. die Möglichkeit der Nachbesserung (z.B. Zusendung der digitalen Bild-Dateien, Nachdruck der Fotos, …) und/oder Teil-Erstattung des Rechnungsbetrages.

Danach hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Haftungsverpflichtung, oder Schadenersatz.

Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Mieters beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von Fotoboxhessen aus dem Vertrag unberührt.

Fotoboxhessen ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn aus wichtigem Grund durch Verschulden des Mieters oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Fotoboxhessen gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

Eine Mangelbeseitigung durch den Mieter ist ausgeschlossen.





§13 Höhere Gewalt



Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die Fotoboxhessen nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung entstandener Unkosten verpflichtet. Darüber hinaus stehen ihm keine Schadensersatzleistungen zu.





§14 Haftung 



1. Fotoboxhessen übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Fotoboxen.



2. Fotoboxhessen haftet nicht für den Inhalt der erstellten Lichtbilder. Insbesondere ist kein besonderer Verwendungszweck dieser vereinbart. Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert dieses.






3. Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch Fotoboxhessen geprüft und im einwandfreien Zustand geliefert bzw. bei Abholung gemeinsam bei der Übergabe auf Funktionstüchtigkeit geprüft. Demnach geht die Haftung für Schäden an den Mietgegenständen während der gesamten Mietdauer zu Lasten des Mieters.



4. Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände gehen mit der Übergabe von Fotoboxhessen an den Mieter an diesen über.

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für: a. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann b. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten c. Bergungs-und Rückführungskosten d. Gutachterkosten e. Wertminderung f. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer g. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung. 



5. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.



6. Werden die Fotobox, der Drucker, die verbaute Kamera, der Blitz oder die zur Verfügung gestellten Accessoires und Kostüme über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Schlössern, Schließmechanismen, Beschädigung der Technik, Verbeulen, Eindellung oder Verkratzen der Box, Brandstellen durch z.B. Zigaretten, Flecken auf der Fotobox), übernimmt der Mieter die gesamten Kosten für die Reparatur der an der Veranstaltung entstandenen Schäden.



7. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

8. Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung von Fotoboxhessen für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.



9. Im Falle der Beschädigung durch Dritte, auch im Rahmen der bestimmungsmäßigen Nutzung hat der Mieter nach Wahl der Vermieterin entweder diese vom Schaden freizustellen oder den Anspruch gegenüber dem Dritten abzutreten. Sofern eine vollständige Freistellung durch den Mieter erfolgt, tritt der Vermieter seinen Anspruch an den Mieter ab.





10. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und Fotoboxhessen zu benachrichtigen.



11. Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte (Fotobox) von Fotoboxhessen während der Veranstaltung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.



12. Im Übrigen haftet Fotoboxhessen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.



13. Fotoboxhessen übernimmt keinerlei Haftung für das entstandene Bildmaterial während des Mietzeitraums.



14. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Fotoboxhessen sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Fotoboxhessen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.



 15. Fotoboxhessen übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. 



 16. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Fotoboxhessen ausgeschlossen.





§15 Datenschutz



Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Fotoboxhessen verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Nutzt oder verarbeitet der Mieter die durch den Anbieter erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der Vorschriften gemäß §11 BDSG verantwortlich. 

Auf Wunsch des Mieters werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Mieters ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Marius Hürtgen und Holger Haberle GbR, Unterdorfstr.5 61197 Leidhecken Florstadt.

Desweiteren wird, wegen der Bestimmungen zum Datenschutz, auf die Datenschutzerklärung von Fotoboxhessen verwiesen.





§16 Datenübermittlung und -Archivierung



1. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt Fotoboxhessen keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten. 



2. Die Daten werden von Fotoboxhessen nicht archiviert. Fotoboxhessen leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.





§17 Nutzung von übermittelten Informationen



Der Mieter darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Fotoboxhessen Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Fotoboxhessen für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Fotoboxhessen erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung durch Fotoboxhessen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Fotoboxhessen die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Fotoboxhesssen übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Fotoboxhessen vorbehalten.





§18 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel



1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



2. Vertragspsrache ist deutsch.



3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



4. Für den Fall, dass der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Fotoboxhessen als Gerichtsstand vereinbart. 



5. Sofern der Mieter Unternehmer ist, gilt bei Streitigkeiten über die AGB, über den 

Vertrag sowie die Vertragserfüllung als Gerichtsstand der Sitz von Fotoboxhessen, derzeit Florstadt/ Amtsgericht Friedberg. 




6. Der Mieter ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fotoboxhessen berechtigt.





§ 19 Online-Streitbeilegung



Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)  gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.





§ 20 Vertragstextspeicherung



Diese AGB können unter www.fotoboxenhessen.de eingesehen werden. 



AGB Fotoboxhessen.de Stand 09. 09. 2023





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